AGB
Allgemeine Miet -und Geschäftsbedingungen Studio Munich
1. Allgemeines
Jede Vermietung der Räumlichkeiten und technisches Equipment erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Miet -und Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Mietpreis
Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietzinses ist unsere jeweils gültige Preisliste, die auf unserer Internetseite www.studiomunich.de eingesehen werden kann. Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
Bei einer von uns nicht zu vertretenden Verspätung des Produktionsbeginns oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsunterbrechungen wird der volle Mietpreis für den gebuchten Zeitraum berechnet. Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen oder halben Stunden aufgerundet. Kosten für Auf -und Abbau und den Transport der gemieteten Equipment sind nicht im Mietpreis inbegriffen und werden gesondert berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist im Voraus und in voller Höhe zu entrichten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Termine
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten und gemietetes Equipment mit Beendigung des Mietzeitraumes pünktlich zurückzugeben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Vereinbarte Termine müssen spätestens drei Tage vor dem geplanten Produktionsbeginn schriftlich abgesagt werden, andernfalls wird der volle Mietpreis für den vereinbarten Mietzeitraum entsprechend unserer Preisliste berechnet.
5. Nutzung und Eigentum
Sämtliches gemietete Equipment bleibt auch während der Mietzeit unser Eigentum. Die Überlassung der Mieträume und Mietsachen an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Mietsachen hat uns der Mieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir hinsichtlich der in unserem Eigentum stehenden Equipment Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erheben oder sonstige rechtliche Maßnahmen treffen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten unserer Klage oder der sonstigen rechtlichen Maßnahmen zu erstatten, verpflichtet sich der Mieter zur Erstattung dieser Kosten. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und Mietsachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits -und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Im Studio herrscht Rauchverbot. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Equipment oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. Ein Umbau der Mieträume und Mietsachen sind nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das gemietete Equipment auch nur in den Studioräumen genutzt werden. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.
6. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort an uns zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
7. Versicherung und Haftung
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls -und Transportschäden, mit Ausnahme von Schäden aus Abnutzung durch den vertragsmäßigen Gebrauch. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.
Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch einen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Abnutzung des Equipments eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Insbesondere Stufenlinsen, Filter und Lampen müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an dem gemieteten Equipments oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen, wie Garderobe, Styling, Requisiten,Instrumente, Bänder und Filme, Kameras, Equipment, Daten und Datenträger etc., wird keine Haftung übernommen. Schadensfälle, Defekte oder Verlust des gemieteten Equipments nebst Zubehör sind uns unverzüglich zu melden.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist München. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.
Stand: März 2009
